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Sylvette Westendorp

Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

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Kindesunterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts. Zwischenzeitlich werden fast jährlich die Bedarfsätze der Kinder erhöht und an die Höhe des Kindergeldes angepasst. Dies erfolgt regelmäßig zum 1. Januar eines jeden Jahres.

Es empfiehlt sich daher, zu Beginn eines jeden Jahres die neue Düsseldorfer Tabelle einzusehen, ob sich die Sätze im Vergleich zum Vorjahr geändert haben. Die Düsseldorfer Tabellen der Vorjahre finden Sie unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php.

Ab 01.01.2024 erhöht sich zudem das Kindergeld. Die aktuellen Sätze der Düsseldorfer Tabelle 2024 finden Sie hier.

Neue Sätze der Düsseldorfer Tabelle seit 01.01.2024

Versorgungsausgleich

Bei einer Scheidung wird bei einer Ehezeit über 3 Jahren der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass alle während der Ehezeit erworbenen Anrechte der Eheleute hälftig geteilt werden. Die Teilung der Anrechte nehmen die Versorgungsträger bereits bei Scheidung vor, indem Ihr angesparter „Rententopf“ gekürzt wird. Sie selber müssen keine Zahlung bei Scheidung an den anderen Ehegatten leisten, es sei denn, Sie vereinbaren sich anderweitig einvernehmlich (z. B. finanzieller Ausgleich für den Verzicht eines oder aller Anrechte).

Damit das Gericht die während der Ehezeit erworbenen Anrechte in Erfahrung bringen kann, hat jeder Auskunft über seine Anrechte und die jeweiligen Versorgungsträger zu erteilen. Dieser Verpflichtung kann nur durch Ausfüllen des Fragebogens (V10) nachgekommen werden. Das Formular können Sie bequem online ausfüllen und uns unterschrieben als PDF zukommenlassen.

Münchner Modell

Die Familiengerichte sind bestrebt, im Interesse und zum Wohl Ihrer Kinder eine tragfähige Lösung bei einem Sorgerechts- und/oder Umgangsproblem zu finden. Um dies schneller als in einem herkömmlichen Verfahren umsetzen zu können, wurden Verfahrensgrundsätze erarbeitet, die keine langen Vorlaufzeiten vorsehen und seitenweise herabwürdigende Ausführungen über den anderen Elternteil verbieten. Dieses  Modell wird zwischenzeitlich bundesweit bei vielen Gerichten angewandt.

Ratgeber bei Trennung und Scheidung

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. hat in einer Broschüre einen guten Überblick über Hilfen für Kinder bei Trennung von Eltern veröffentlicht:

Güterichterverfahren

Neben der außergerichtlichen Mediation besteht die Möglichkeit, dass bei Gericht eine Mediation gemacht wird. Hier fungiert ein/e Richter/-in mit Mediationsausbildung als sog. „Güterichter/-in“. Der/die Güterichter/-in kann nicht gleichzeitig der/die „Streitrichter/-in“ sein, so dass dieser Versuch das streitige Verfahren nicht berührt, sondern lediglich unterbricht.

Die Vorteile eines solchen Verfahrens, von welchem in der Praxis zunehmend Gebrauch gemacht wird und jahrelange kostenintensive Verfahren vermeiden kann, entnehmen Sie bitte dem Leitfaden:

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