Familienrecht
Familienrecht
Das Familienrecht ist sicher eines der umfassendsten und am vielschichtigsten Rechtsgebiete, welches kaum wie ein anderes seine Besonderheiten im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten aufweist. Beim Stichwort „Familienrecht“ denkt man meist nur an die klassischen Themenbereiche wie die Folgen einer Trennung und Scheidung, z. B. den Kindes- und Ehegattenunterhalt, das Sorgerecht, das Umgangs- bzw. Besuchsrecht, die Teilung der Haushaltsgegenstände und den Zugewinnausgleich. Dabei ist das Familienrecht viel weitfassender, wenn es z. B. um gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften (seit 01.10.2017 gleichgeschlechtliche Ehen), nichteheliche Lebensgemeinschaften oder Adoption, Vaterschaftsanfechtung und Namensrecht geht.
Sie finden auf den nachfolgenden Seiten einen kurzen Überblick zu den Themenbereichen des Familienrechts, die unsere Mandanten nach unserer Erfahrung am meisten interessieren, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass dies niemals eine individuelle, persönliche, anwaltliche oder steuerrechtliche Beratung ersetzen und somit nicht rechtsverbindlich sein kann. Im Familienrecht ist jeder Fall immer ein Einzelfall und wird in das Ermessen des Gerichts gestellt, wenn eine streitige Entscheidung erforderlich ist. Ihren Fall können Sie daher nicht mit einem Ihnen bekannten Sachverhalt vergleichen. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihnen die Unterschiede meist sehr schnell aufzeigen und genau erklären, weshalb ein genaues Hinsehen auf die Einzel- und Feinheiten Ihrer Situation unumgänglich ist. Aus der täglichen Praxis haben wir dazu viele Erfahrungswerte.