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Trennungsjahr – Beginn und Zeitpunkt der Scheidung

Grundsätzlich gilt, dass vor Ablauf des Trennungsjahres eine Scheidung nicht bei Gericht eingereicht werden darf und ein frühzeitig gestellter Antrag zurückgewiesen werden würde. Dies mit der Folge, dass Sie alle dadurch verursachten Kosten (auch die Anwalts- und Gerichtskosten Ihres Ehepartners) tragen müssen. Aus diesem Grund kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Trennung an, der deshalb unbedingt dokumentiert werden sollte.

Trennungsjahr beantragen?

Das Trennungsjahr beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der eine Ehegatte dem anderen mitteilt, dass er bzw. sie sich trennen will. Dafür bedarf es keines Antrages bei Gericht. Auch ist dafür nicht der Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Ehewohnung erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen bzw. bei Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln kann die vom Gesetzgeber geforderte Trennung von „Tisch und Bett“ auch unter einem gemeinsamen Dach erfolgen. In letzterem Fall ist besonders wichtig, die Trennung zu dokumentieren, um in einem anschließenden Scheidungsverfahren nicht in Beweisschwierigkeiten zu kommen.

Scheidung ohne Trennungsjahr?

Nur in ganz besonderen „Härtefällen“ ist vor Ablauf des Trennungsjahres eine Scheidung möglich, wenn das Abwarten des Trennungsjahres aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen müssen, nicht zumutbar ist. Beispielhaft hierfür sind gegen den Partner und/oder die Kinder gerichtete Gewalttätigkeiten von bestimmtem Ausmaß.

Trennungsjahr verkürzen?

Eine Verkürzung des Trennungsjahres ist nicht möglich. Im Einzelfall kann es jedoch sein, dass die Voraussetzungen, unter denen ein Trennungsjahr im Scheidungsrecht angesehen wird, längst vorliegen. Dies müssten wir in einem persönlichen Gespräch klären.

Trennungsjahr und neuer/neue Partner/-in?

Der Umstand, dass einer der Eheleute einen neuen/neue Partner/-in hat, wirkt sich regelmäßig nicht auf das Trennungsjahr aus, es sei denn, es liegen „Härtegründe“ vor (siehe oben). Auswirken kann sich hingegen eine neue Partnerschaft des Ehegatten, der von dem anderen Ehegatten Unterhalt beansprucht. In diesem Fall ist eine Verwirkung des Trennungsunterhalts zu prüfen.

Wenn Sie wissen wollen, wie Sie sich auf das Trennungsjahr vorbereiten können, was Sie zu beachten haben, wieviel Unterhalt zu zahlen ist und inwieweit ein neuer Partner im Trennungsjahr Auswirkungen auf die Trennungsfolgen hat, melden Sie sich gerne zu einem Beratungstermin.

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