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Sylvette Westendorp

Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

Auszeichnung "FOCUS":
Deutschlands Topanwälte 2023

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„Durch meine eigene Scheidung habe ich erfahren, wie wichtig es ist, in dieser Situation nicht nur die rechtlichen Aspekte im Fokus zu haben, sondern auch die persönlichen Vorstellungen der Beteiligten, wie eine Auseinandersetzung aussehen könnte, mitzuberücksichtigen. Eine Entscheidung, die ausschließlich aufgrund der bestehenden Rechtsposition getroffen wird, kann oftmals kein tragfähiges und zufriedenstellendes Ergebnis auf Dauer herbeiführen.“

Berufliches

  • seit 1996 selbständig in eigener Kanzlei
  • Jurastudium an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Referendariat im OLG Bezirk Karlsruhe

Spezialisierungen

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Zertifizierte Cooperative Praxis (CP/CL) Rechtsanwältin
  • Ausbildung zur systemischen Paartherapeutin

Mitgliedschaften

  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied im Münchner Anwaltverein
  • Mitglied in der Deutschen Stiftung Mediation

Auszeichnungen

Das Nachrichtenmagazin »FOCUS« (Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“) empfiehlt seit 2020 Frau Rechtsanwältin Sylvette Westendorp aus München im Fachbereich Familienrecht. Ausgezeichnet wurde die Fachkompetenz und Expertise durch die Empfehlungen von zuletzt 23.000 befragten Fachanwälten in Deutschland.

Berufliches Netzwerk

Die Kanzlei verfügt über ein großes Netzwerk an erfahrenen Kollegen/-innen und Spezialisten/-innen aus verschiedenen Bereichen und an verschiedenen Standorten.

Im Rahmen eines familienrechtlichen Mandats ergeben sich oftmals auch Rechtsfragen aus anderen Rechtsgebieten, wie z. B. aus dem Steuer-, Gesellschafts- oder Arbeitsrecht. Hier arbeiten wir mit Kooperationspartnern/-innen zusammen, mit welchen wir in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht haben und die wir im Bedarfsfall nach Absprache mit Ihnen zu Rate ziehen können. Hierzu zählen auch Gutachter/-innen, wenn es um die Frage der Bewertung eines Unternehmens, eines Immobilienbesitzes oder Fragen rund um erworbene Rentenanrechte geht.

Darüber hinaus besteht in einem laufenden Gerichtsverfahren die Möglichkeit, eine außergerichtlich getroffene Vereinbarung (z. B. eine abschließende Vereinbarung über alle Trennungs- und Scheidungsfolgen) bei Gericht protokollieren zu lassen und sie so einer Wirksamkeit zuzuführen (Titel). Für diesen Fall bedarf es für den wirksamen Abschluss einer solchen Vereinbarung, dass beide „Parteien“ anwaltlich in diesem Verfahren vertreten sind. Soweit also der andere im Verfahren bisher keine anwaltliche Vertretung gewünscht hat und diese auch nicht vorgeschrieben war, können wir dafür zu ausgehandelten günstigen Konditionen Kollegen/-innen weitervermitteln.

Bei einer Mediation kann es manchmal hilfreich sein, einen Co-Mediator als interdisziplinäre Ergänzung hinzuziehen. Dies gilt insbesondere bei sehr konfliktreichen und verfahrenen Sachverhalten.

Im Cooperative-Praxis-Verfahren hat sich bewährt, einen Coach mit langjähriger Erfahrung im Bereich und Spezialisierung auf Trennungen verfahrensbegleitend hinzuziehen. Dies fördert den Klärungsprozess enorm, indem über den Coach die von den Parteien mitgeteilten Bedürfnisse auf deren Wunsch miteinbezogen werden können. Auch hier können wir auf erfahrene Experten/-innen zurückgreifen. Sie entscheiden, welcher der empfohlenen Coaches am besten zu Ihnen passt. Die Coaches bieten dazu in der Regel ein unverbindliches und kostenloses Kennenlerngespräch an.

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Sophienstraße 3, 80333 München

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