Rechtsanwaltskosten
Wie jede Dienstleistung ist die Beratung, Vertretung oder Mediation durch einen Rechtsanwalt mit Kosten verbunden.
Erstberatungsgebühr
Im Familienrecht ist eine sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandant/-in und Anwalt/-in Voraussetzung für den gewünschten Erfolg, da es um Ihre höchstpersönlichen Belange geht, wie z. B. bei einer Trennung. Sie haben die Möglichkeit, uns in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch persönlich kennenzulernen. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Ihre Möglichkeiten, diese auch umzusetzen.
Das Erstberatungsgespräch kostet pauschal 250,00 EUR zzgl. Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer, gleich wie lange es dauert.
Die dafür benötigte Zeit nehmen wir uns gerne, um Ihnen eine valide Basis für eine Entscheidung zu verschaffen. Sie sollen uns mit einem guten Gefühl mandatieren.
Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Abrechnung des/der anwaltlichen Vertreters/-in nach den gesetzlichen Gebühren.
Vereinbarung einer Stundenvergütung
Oftmals decken die gesetzlichen Gebühren nicht den Umfang unserer Tätigkeit ab, sodass deswegen eine individuelle Stundenvergütung vereinbart wird, wonach der Stundenaufwand, der nicht durch die gesetzlichen Gebühren abgedeckt wird, über die gesetzlichen Gebühren hinaus in Rechnung gestellt werden kann. Gerade im Familienrecht beschränkt sich unser Einsatz nicht nur auf die rein rechtliche Beratung, sondern wir versuchen Ihnen auch in allen anderen Fragen, die sich z. B. bei einer Trennung ergeben, Hilfestellungen zu leisten. Unser Anspruch ist es, Ihnen in dieser, für Sie sicherlich schwierigen, Lebenslage so gut wie möglich zur Seite zu stehen; nicht nur aufgrund besonderer Fachkenntnisse im Familienrecht, sondern auch durch jahrelange fundierte Erfahrung.
Leider lassen sich die Kosten oftmals im Vorfeld schwer kalkulieren, der Aufwand hängt ganz wesentlich davon ab, wie sich ein Fall entwickelt. Wir versuchen aber in der Erstberatung eine Einschätzung zu geben. Soweit Sie Kosten sparen können, weisen wir Sie darauf hin: z. B. die kostengünstigere Protokollierung einer Vereinbarung bei Gericht statt deren notarieller Beurkundung.
Kosten von weiteren Spezialisten
Auf Wunsch können im Rahmen eines Mandats auch Spezialisten hinzugezogen werden, z.B. für die Erstellung von Gutachten für eine Unternehmensbewertung oder über einen Immobilienwert für die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruches. Diese Kosten werden im Vorfeld mit Ihnen abgesprochen. Die Abrechnung des Spezialisten erfolgt direkt Ihnen gegenüber.